Discriminer au nom de quelle compétence ?
Diskriminierungen bei der Einstellung bewirken Exklusion, aber ebenso auch Formen der Dequalifizierung im Namen von „Kompetenz“. Um dieses Phänomen begreifen zu können, muss man aus der Sicht der Kandidat*innen die Erfassung der Kompetenzen während der Auswahl zum Gegenstand machen. Hierfür fassen w...
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| Publicado en: | Travail, genre et sociétés | 53 | 1 | 2025-04-17 | p. 25-42 | 1294-6303 |
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| Autor principal: | |
| Formato: | Article ou chapitre numérique |
| Lenguaje: | Français |
| Publicado: |
2025
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| Materias: | |
| Acceso en línea: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Sumario: | Diskriminierungen bei der Einstellung bewirken Exklusion, aber ebenso auch Formen der Dequalifizierung im Namen von „Kompetenz“. Um dieses Phänomen begreifen zu können, muss man aus der Sicht der Kandidat*innen die Erfassung der Kompetenzen während der Auswahl zum Gegenstand machen. Hierfür fassen wir die Rekrutierung als einen Vorgang der Befähigung zur Aufnahme einer Stelle mittels mehr oder weniger aufwändig gestalteter „Vertrauensdispositive“. Auf der Grundlage von Erhebungen im Bereich niedrig qualifizierter Dienstleistungen weisen wir nach, dass die Befähigung durch Intuition oder Bewährung erfolgt. Die Befähigung aufgrund von Intuition ergibt sich aus dem Austausch von auf der Basis von Affinitäten gegebenen Versprechungen, ebenso aber auch von alterisierenden Urteilen auf der Grundlage von naturalisierten „Kompetenzzuschreibungen“. Die Befähigung aufgrund von Bewährung beruht ihrerseits auf einem Beurteilungsdispositiv, welches den Vertrauensaufbau stört und eine Jagd nach Versprechen auslöst. Diese Analyse ist ein Plädoyer dafür, den Rekrutierungsvorgang ganz allgemein nicht nur aus der Perspektive der Beschäftigungs-, sondern auch der Arbeitssoziologie zu betrachten. |
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