8. Finanzplatz Schweiz
Seit Anfang der 90er Jahre ist die schweizerische Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Korruption umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Bankenkommission zeigte sich besorgt über verschiedene Fälle von Potentatengeldern, die auf Schweizer Banke...
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| 出版年: | URI:https://journals.openedition.org/sjep, |
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| 第一著者: | |
| フォーマット: | Article ou chapitre numérique |
| 言語: | Allemand |
| 出版事項: |
Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik
2010
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| オンライン・アクセス: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| 要約: | Seit Anfang der 90er Jahre ist die schweizerische Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Korruption umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Bankenkommission zeigte sich besorgt über verschiedene Fälle von Potentatengeldern, die auf Schweizer Banken deponiert wurden (strenge interne Untersuchungen in den Fällen Abacha (Nigeria) und Montesinos (Peru). Der Bundesrat bewies seinen Willen, zu verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz zur Terrorismusfinanzierung missbraucht wird (Blockierung von Guthaben im Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten im Anschluss an den 11. September 2001). In Bezug auf Vermögenswerte, die aus Steuerfluchtgründen auf Schweizer Banken deponiert werden, nehmen sowohl die Bankenkreise als auch der Bundesrat eine defensive Haltung ein und betonen die Notwendigkeit, das schweizerische Bankgeheimnis aufrechtzuerhalten. |
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