8. Finanzplatz Schweiz

Die Jahre 2003 und 2004 waren geprägt von den Verhandlungen über das zweite Paket der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und den Auswirkungen gewisser Verhandlungsdossiers auf das schweizerische Bankgeheimnis. Entsprechend dem schweizerischen Strafrecht, welches led...

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Dades bibliogràfiques
Publicat a:URI:https://journals.openedition.org/sjep,
Autor principal: Perroulaz, Gérard
Format: Article ou chapitre numérique
Idioma:Allemand
Publicat: Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik 2010
Accés en línia:Accès Université d'Orléans et IFPM
Accès Université d'Orléans et IFPM
Descripció
Sumari:Die Jahre 2003 und 2004 waren geprägt von den Verhandlungen über das zweite Paket der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und den Auswirkungen gewisser Verhandlungsdossiers auf das schweizerische Bankgeheimnis. Entsprechend dem schweizerischen Strafrecht, welches lediglich Steuerbetrug, nicht aber die Umgehung der Besteuerung (Steuerhinterziehung) als Straftatbestand anerkennt, lehnte es die Schweiz kategorisch ab, den von der Europäischen Union eingerichteten automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über Auslandsguthaben von EU-Bürgern zu übernehmen. Als Kompromiss einigte man sich schliesslich auf die schrittweise Einführung eines Steuerrückbehalts für Guthaben bei Schweizer Banken. Zwei weitere Bereiche der Verhandlungen mit der EU, nämlich die Abkommen von Schengen und Dublin sowie die Betrugsbekämpfung, berührten ebenfalls das von der Schweiz gehütete Bankgeheimnis. Um wirksamer gegen die Geldwäscherei vorgehen zu können und die internationale Rechtshilfe zu verbessern, hat die Schweiz seit Beginn der 90er Jahre ihre Gesetzgebung erheblich verschärft. Aus gewissen Finanzkreisen wird immer häufiger der Vorwurf laut, der Bund lege im Vergleich zu anderen Ländern mit bedeutenden Finanzplätzen auf dem Gebiet der Geldwäschereibekämpfung übertriebenen Eifer an den Tag und schade damit der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Im Jahr 2000 trat die Schweiz dem OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr bei. Im Rahmen des Übereinkommens hat die OECD ein System von „Peer-Reviews“ zur Überprüfung der Gesetzgebungen der Mitgliedsländer errichtet. Die Schweiz wurde im Winter 2004–2005 einer solchen Prüfung unterzogen, worauf die OECD verschiedene Empfehlungen zur Verstärkung der Korruptionsbekämpfung formulierte.