5. Aussenwirtschaftspolitik
Die Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland ist eines der fünf erklärten aussenpolitischen Ziele der Schweiz1. Die Aussenwirtschaftspolitik umfasst Massnahmen des Bundes zur Förderung der Schweizer Exporteure und Investoren weltweit. Für die Instrumente der Aussenwirtschafts...
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| Τόπος έκδοσης: | URI:https://journals.openedition.org/sjep, |
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| Κύριος συγγραφέας: | |
| Μορφή: | Article ou chapitre numérique |
| Γλώσσα: | Allemand |
| Έκδοση: |
Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik
2010
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| Διαθέσιμο Online: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Περίληψη: | Die Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland ist eines der fünf erklärten aussenpolitischen Ziele der Schweiz1. Die Aussenwirtschaftspolitik umfasst Massnahmen des Bundes zur Förderung der Schweizer Exporteure und Investoren weltweit. Für die Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik ist vor allem das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zuständig. Die wichtigsten Instrumente werden im Rahmentext weiter unten aufgeführt. Einige Instrumente werden in anderen Kapiteln des Jahrbuchs analysiert (Internationale Finanzbeziehungen, Internationaler Handel betreffend die Verhandlungen in der WTO, Finanzpatz Schweiz und bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union über die Zinsbesteuerung).In diesem Kapitel konzentrieren wir uns auf die bilateralen Instrumente und einige autonome Instrumente, welche speziell die Beziehungen der Schweiz zu den Entwicklungsländern betreffen. Die Vorschläge des Bundesrates und die Aktivitäten des seco im Aussenwirtschaftsbereich werden untersucht, mit besonderem Augenmerk auf den bilateralen Verträgen, der Exportkontrolle und der Reform der Exportrisikogarantie (ERG). Die ERG verzeichnet seit vielen Jahren positive Ergebnisse, so dass der Bundesvorschuss 2004 vollständig zurückgezahlt werden konnte. Die Revision der ERG-Gesetzes sieht vor, fortan das private Käuferrisiko zu versichern und nicht mehr nur Beschaffungen öffentlicher Körperschaften oder einiger privater oder halbprivater Abnehmer zu decken, sofern sie über eine Garantie des Staates verfügen. Die derzeitige Exportrisikogarantie wird in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) umgewandelt. |
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