4. Humanitäre Hilfe

Die schwere Krise im sudanesischen Darfurgebiet hat 2004 umfangreiche Mittel der humanitären Hilfe des Bundes mobilisiert, insgesamt 16 Millionen Franken (45 Millionen für die Jahre 2000-2004). Neben der Hilfe für die Vertriebenen hat sich die Schweiz auch auf diplomatischer Ebene für eine Lösung de...

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Detalhes bibliográficos
Publicado no:URI:https://journals.openedition.org/sjep,
Autor principal: Tschumi Canosa, Xavier
Formato: Article ou chapitre numérique
Idioma:Allemand
Publicado em: Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik 2010
Acesso em linha:Accès Université d'Orléans et IFPM
Accès Université d'Orléans et IFPM
Descrição
Resumo:Die schwere Krise im sudanesischen Darfurgebiet hat 2004 umfangreiche Mittel der humanitären Hilfe des Bundes mobilisiert, insgesamt 16 Millionen Franken (45 Millionen für die Jahre 2000-2004). Neben der Hilfe für die Vertriebenen hat sich die Schweiz auch auf diplomatischer Ebene für eine Lösung der Krise eingesetzt.2003 belief sich die humanitäre Hilfe und die Nahrungsmittelhilfe der Schweiz auf 326,7 Millionen Franken, davon 316,7 Millionen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe. Die DEZA brachte rund vier Fünftel dieser Hilfe, d.h. 272,7 Millionen Franken auf.Die DEZA hat 2004 zwei Strategiedokumente zur humanitären Hilfe herausgebracht, von denen sich das eine mit der Anwaltschaftstätigkeit (Advocacy) im humanitären Bereich, das andere spezieller mit der multilateralen humanitären Hilfe befasst. Diese Unterlagen ergänzen zwei von der DEZA früher erarbeitete Strategien, nämlich die Strategie 2005 der humanitären Hilfe (2002) und die multilaterale Strategie der DEZA (2003).Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft wird durch das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie durch seine Anwendungsverordnung vom 12. Dezember 1977 geregelt. Die für die humanitäre Hilfe bereitgestellten Beträge werden mehrjährigen Rahmenkrediten entnommen, für die der Bundesrat eine Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft abfasst. Die letzte diesbezügliche Botschaft wurde dem Bundesparlament am 14. November 2001 unterbreitet.Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ist für die humanitäre Hilfe des Bundes zuständig, jedoch können andere Eidgenössische Departemente gewisse Aspekte, insbesondere für die Flüchtlingshilfe finanzieren. Die im Rahmen der humanitären Hilfe eingesetzten Instrumente sind die Entsendung von Personal und Material (Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe, SKH), die finanziellen Beiträge (an internationale Organisationen und Partnerländer) sowie die Nahrungsmittelhilfe.