3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS
Im Jahr 2004 hat der Bundesrat dem Parlament zwei Botschaften zur Ostzusammenarbeit (Rechtsgrundlage und Antrag auf einen vierten Rahmenkredit) unterbreitet. Die Behandlung der Botschaften durch die Eidgenössischen Räte wurde jedoch wegen der Zusage des Bundesrates an die Europäische Union betreffen...
Zapisane w:
| Wydane w: | URI:https://journals.openedition.org/sjep, |
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| 1. autor: | |
| Format: | Article ou chapitre numérique |
| Język: | Allemand |
| Wydane: |
Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik
2010
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| Dostęp online: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Streszczenie: | Im Jahr 2004 hat der Bundesrat dem Parlament zwei Botschaften zur Ostzusammenarbeit (Rechtsgrundlage und Antrag auf einen vierten Rahmenkredit) unterbreitet. Die Behandlung der Botschaften durch die Eidgenössischen Räte wurde jedoch wegen der Zusage des Bundesrates an die Europäische Union betreffend die Leistung eines schweizerischen Kohäsionsbeitrags verschoben. 2005 war ein Jahr intensiver Diskussionen und des Lobbyings zur Finanzierung des Schweizer Beitrags, wobei die für Entwicklungszusammenarbeit eintretenden Kreise befürchteten, dass der Beitrag von den Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe abgezogen werde. Das Rahmengesetz für die Ostzusammenarbeit wurde vom Ständerat in der Wintersession 2005 angenommen.In der Erwartung der Verabschiedung neuer Gesetzesgrundlagen konnte die Tätigkeit der schweizerischen Ostzusammenarbeit durch ihre Trägerinstitutionen (DEZA und seco) dank der Verlängerung des dritten Rahmenkredits fortgesetzt werden. |
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