VII. Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Die eidgenössischen Rate haben den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas verabschiedet. Dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit und setzt deren Ziele und Prioritäten fest. Die Hauptinstrumente der Zusammenarbeit sind die technische Zusammenarb...

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Publicado en:URI:https://journals.openedition.org/sjep,
Formato: Article ou chapitre numérique
Lenguaje:Allemand
Publicado: Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik 2013
Acceso en línea:Accès Université d'Orléans et IFPM
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Sumario:Die eidgenössischen Rate haben den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas verabschiedet. Dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit und setzt deren Ziele und Prioritäten fest. Die Hauptinstrumente der Zusammenarbeit sind die technische Zusammenarbeit, die nicht rückzahlbare Finanzhilfe, die Kreditgarantien und die humanitäre Hilfe. Einer der prioritären Bereiche ist die Umwelt.Die Hilfe für die wirtschaftlich am weitesten entwickelten Ostst...