VII. Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Die eidgenössischen Rate haben den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas verabschiedet. Dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit und setzt deren Ziele und Prioritäten fest. Die Hauptinstrumente der Zusammenarbeit sind die technische Zusammenarb...
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| Publicado en: | URI:https://journals.openedition.org/sjep, |
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| Formato: | Article ou chapitre numérique |
| Lenguaje: | Allemand |
| Publicado: |
Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik
2013
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| Acceso en línea: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Sumario: | Die eidgenössischen Rate haben den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas verabschiedet. Dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit und setzt deren Ziele und Prioritäten fest. Die Hauptinstrumente der Zusammenarbeit sind die technische Zusammenarbeit, die nicht rückzahlbare Finanzhilfe, die Kreditgarantien und die humanitäre Hilfe. Einer der prioritären Bereiche ist die Umwelt.Die Hilfe für die wirtschaftlich am weitesten entwickelten Ostst... |
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