Die Kodifizierung des römischen Strafrechts im Breviar Alarichs II.

Das Breviar kam einer Kodifikation im heutigen Sinn einer umfassenden Regelung eines großen Rechtsgebiets nahe, doch müssen Abstriche gemacht werden. Die übernommenen Texte wurden so gut wie nie verändert, während Justinians Juristen in Konstantinopel 25 Jahre später die Aufgabe, die alten Texte anz...

ver descrição completa

Na minha lista:
Detalhes bibliográficos
Publicado no:URI:https://journals.openedition.org/mefra,
Autor principal: Liebs, Detlef
Formato: Article ou chapitre numérique
Idioma:Allemand
Publicado em: Mélanges de l’École française de Rome - Antiquité 2013
Assuntos:
Acesso em linha:Accès Université d'Orléans et IFPM
Accès Université d'Orléans et IFPM
Descrição
Resumo:Das Breviar kam einer Kodifikation im heutigen Sinn einer umfassenden Regelung eines großen Rechtsgebiets nahe, doch müssen Abstriche gemacht werden. Die übernommenen Texte wurden so gut wie nie verändert, während Justinians Juristen in Konstantinopel 25 Jahre später die Aufgabe, die alten Texte anzupassen, tatkräftig angepackt haben. Alarichs römische Provinzialjuristen dagegen haben die alten Texte kaum angetastet ; nur hin und wieder machten sie in den beigefügten Interpretationen Zusätze. Trotzdem haben sie einige bemerkenswerte Rechtsänderungen durchgeführt, indem sie odios gewordene Regelungen wegließen : im Kirchenrecht die antiarianischen Gesetze (Schäferdiek 1967, S. 43-47), im Standesrecht die Gefahr für freie Frauen, durch Verbindung mit einem fremden Sklaven die Freiheit zu verlieren ; fast alles Militär-, viel Verwaltungsrecht und manches auch im hier näher untersuchten Straf- und Strafprozessrecht, zumal einige repressive Bestimmungen. Allerdings wurde hier auch viel Rechtsstaatliches preisgegeben.