Die Kodifizierung des römischen Strafrechts im Breviar Alarichs II.
Das Breviar kam einer Kodifikation im heutigen Sinn einer umfassenden Regelung eines großen Rechtsgebiets nahe, doch müssen Abstriche gemacht werden. Die übernommenen Texte wurden so gut wie nie verändert, während Justinians Juristen in Konstantinopel 25 Jahre später die Aufgabe, die alten Texte anz...
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| Publicado no: | URI:https://journals.openedition.org/mefra, |
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| Autor principal: | |
| Formato: | Article ou chapitre numérique |
| Idioma: | Allemand |
| Publicado em: |
Mélanges de l’École française de Rome - Antiquité
2013
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| Assuntos: | |
| Acesso em linha: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Resumo: | Das Breviar kam einer Kodifikation im heutigen Sinn einer umfassenden Regelung eines großen Rechtsgebiets nahe, doch müssen Abstriche gemacht werden. Die übernommenen Texte wurden so gut wie nie verändert, während Justinians Juristen in Konstantinopel 25 Jahre später die Aufgabe, die alten Texte anzupassen, tatkräftig angepackt haben. Alarichs römische Provinzialjuristen dagegen haben die alten Texte kaum angetastet ; nur hin und wieder machten sie in den beigefügten Interpretationen Zusätze. Trotzdem haben sie einige bemerkenswerte Rechtsänderungen durchgeführt, indem sie odios gewordene Regelungen wegließen : im Kirchenrecht die antiarianischen Gesetze (Schäferdiek 1967, S. 43-47), im Standesrecht die Gefahr für freie Frauen, durch Verbindung mit einem fremden Sklaven die Freiheit zu verlieren ; fast alles Militär-, viel Verwaltungsrecht und manches auch im hier näher untersuchten Straf- und Strafprozessrecht, zumal einige repressive Bestimmungen. Allerdings wurde hier auch viel Rechtsstaatliches preisgegeben. |
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