Die künstlerische Kontrolle des Bauhandwerkers. Ästhetische Baupolizei im Sinne der deutschen Heimatschutzbewegung am Beispiel der Stadt Straßburg/Strasbourg
Im Zuge der deutschen Heimatschutzbewegung wird in Straßburg 1910 auf Initiative des Beigeordneten Dr. Heinrich Emerich das Ortsstatut zum Schutz des Ortsbildes verabschiedet, durch das die Altstadt vor unangepassten privaten Neubauten geschützt und die Bautätigkeit in den neuen Vierteln im Sinne ei...
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| Udgivet i: | URI:https://journals.openedition.org/edl, |
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| Hovedforfatter: | |
| Format: | Article ou chapitre numérique |
| Sprog: | Allemand |
| Udgivet: |
Études de lettres
2017
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| Online adgang: | Accès Université d'Orléans et IFPM Accès Université d'Orléans et IFPM |
| Summary: | Im Zuge der deutschen Heimatschutzbewegung wird in Straßburg 1910 auf Initiative des Beigeordneten Dr. Heinrich Emerich das Ortsstatut zum Schutz des Ortsbildes verabschiedet, durch das die Altstadt vor unangepassten privaten Neubauten geschützt und die Bautätigkeit in den neuen Vierteln im Sinne einer reduzierten, durch regionale Motive und Baumaterialien charakterisierten Architektursprache ästhetisch kontrolliert werden soll. Eine aus Fachmännern zusammengesetzte Kunstkommission überprüft die Pläne, das Hochbauamt unter Fritz Beblo setzt die angeregten Änderungen in Form von Skizzen und Gegenentwürfen durch. Trotz der Kritik an der uniformen Vorgehensweise des Stadtbauamts behielt die französische Verwaltung die Gesetzgebung bei, die bis weit in die Zwischenkriegszeit praktiziert wurde. |
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